Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich

Aufträge werden zu den nachfolgenden Bedingungen ausgeführt. Ab­weichende Regelungen bedürfen der Schriftform.

2. Angebote

Angebote sind bis auf einen Monat nach Erstellungsdatum verbindlich. Weicht der Auftrag vom Angebot ab können Mehrkosten entstehen. Der im Angebot genannte Preis ist exclusive der gesetzlichen Mehrwert­steuer.

3. Korrekturabzüge

Sind vom Auftraggeber auf Satz- und sonstige Fehler zu prüfen und druckreif erklärt und unterschrieben an uns zurückzugeben. Verzögert sich die Erklärung um mehr als 24 Stunden, kann nicht mehr für den Lie­fertermin garantiert werden. Reklamationen auf Grund eines nicht eingehaltenen Liefertermins sind dann nichtig. Wir haften nicht für vom Auftraggeber übersehene Fehler. Wird die Übersendung einer Korrektur­vorlage vom Kunden nicht verlangt, so beschränkt sich die Haftung auf grobes Verschulden. Bei Änderung nach einer vorausgegangenen Druckgenehmigung gehen alle Zusatzkosten zu Lasten des Auftragge­bers. Zwischenhändlern werden nach Absprache Korrekturabzuge zu­gesandt; nur nach Vereinbarung auch dem Endkunden.

4. Satzfehler

Satzfehler werden kostenfrei berichtigt, dagegen werden von uns in­folge Unleserlichkeit des Manuskriptes nicht verschuldete oder in Ab­weichung von der Druckvorlage erforderliche Änderungen, insbeson­dere Autorenkorrekturen, nach der dafür aufgewendeten Arbeitszeit berechnet.

4.a Datenanlieferung

Der Kunde hat selbstständig und auf eigene Kosten dafür zu sorgen, daß angelieferte Daten sowie deren Datenträger virenfrei sind. Ent­stehen Schäden durch Viren ist der Kunde für die Beseitigung der Schäden in vollem Umfang haftbar. Ebenso müssen wir bei gelieferten Daten auf PDF oder Postscript-Daten bestehen (bei Postscript-Daten unbedingt Schriften beifügen, falls NT-Daten). Da wir nur so nachträgli­che Verschiebungen und ungewollte Änderungen vermeiden können. Bei eng gesetzten Terminen geht dies unter Umständen zu Lasten des Auslieferungstermins.

5. Urheberrecht

Für die Prüfung des Rechtes auf Vervielfältigung und Veröffentlichung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Der Auftrag­geber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung zu jeglichem Verwendungszweck an eigenen Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen, Bogenmontagen und Daten verbleiben uns.

6. Nachdruck oder Vervielfältigung

Nachdruck oder Vervielfältigung – gleichgültig in welchem Verfahren – auch derjenigen Lieferungen, die nicht Gegenstand eines Urheberrechts oder eines anderen gewerblichen Rechtsschutzes sind, ist ohne unsere schriftliche Genehmigung nicht zulässig. Druckplatten, Vorlagen jeder Art, Filme, Montagen, Daten und dergleichen bleiben unser Eigentum, auch wenn sie gesondert in Rechnung gestellt werden. Fremde Druck­platten , Manuskripte und andere Gegenstände werden bei der Liefe­rung des fertigen Produktes an den Kunden zurückgegeben. Sollten nach der Lieferung noch Forderungen bestehen übernehmen wir keine Haftung. Eine Rückgabe auf dem Versandwege erfolgt stets auf Gefahr des Auftraggebers.

7. Versicherung

Wenn die uns übertragenen Vorlagen und Materialien jeder Art gegen Diebstahl, Feuer, Wasser oder jede andere Gefahr versichert werden sollen, hat der Auftraggeber die Versicherung selbst zu besorgen. An­dernfalls kann nur eigenübliche Sorgfalt verlangt werden.

8. Lieferungen

Lieferungen gelten ab Bruchsal. Sofern der Auftraggeber keine beson­dere Weisung erteilt, bleibt die Wahl des Transportmittels und der Ver­packung uns überlassen. Eine Transportversicherung besteht nicht.

6. Nachdruck oder Vervielfältigung

Lieferungen gelten ab Bruchsal. Sofern der Auftraggeber keine beson­dere Weisung erteilt, bleibt die Wahl des Transportmittels und der Ver­packung uns überlassen. Eine Transportversicherung besteht nicht.

10. Beanstandungen

Beanstandungen sind nur innerhalb von zwei Werktagen nach Rech­nungsdatum zulässig. Die Qualität ist u.a. von der Reprofähigkeit der Vorlagen abhängig. Werden uns mangelhafte Vorlagen übergeben wer­den, erkennt der Auftraggeber die vorlagenbedingte Qualitätsminderung an. Für Fehler die durch ungenaue Angaben oder Mißverständnisse ent­stehen haften wir nicht. Bei farbigen Reproduktionen sind geringfügige Abweichungen von Original, Andruck, Analog- oder Digitalproof kein Grund für eine Beanstandung. Mängeln an einem Teil der Lieferung kön­nen nicht zur Beanstandung der ganzen Lieferung führen. Es kann eine Preisminderung, nicht aber Wandlung oder Schadenersatz verlangt werden. Wir haben das Recht auf Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Eine Ersatzlieferung beinhaltet die vollständige Rückgabe der feh­lerhaften Lieferung. Versteckte Mängel, die nach unverzüglicher Unter­suchung nicht zu finden sind, dürfen nur dann geltend gemacht werden, wenn die Mängelrüge spätestens eine Woche nach Rechnungsdatum bei uns eingeht. Entstehen Qualitätsminderungen durch vom Auftrag­geber gelieferte Materialien, besteht kein Anspruch auf Nachbesserung, Ersatz oder Preisminderung.

11. Zahlungsbedingungen

Das Lieferdatum ist gleich dem Rechnungsdatum. Die Zahlungsfristen laufen vom Rechnungsdatum ab. Die Zahlung des Rechnungsbetrag hat innerhalb von 30 Kalendertagen ohne Abzug von Skonto zu erfol­gen. Bei Zahlung innerhalb von 7 Tagen dürfen 2 % Skonto in Abzug ge­bracht werden. Eine andere Regelung bedarf der Schriftform. Die Mög­lichkeit der Bezahlung mittels eines Wechsels besteht nicht. Bei Zahlungsverzug haben wir das Recht, die Weiterarbeit an laufenden Aufträgen sowie die Lieferung von fertigen Produkten zu verweigern.

11.a Sonderregelung für Wiederverkäufer

Bei Wiederverkäufern/Agenturen etc. gewähren wir eine Sonderzah­lungsfrist von 8 Wochen mit 2 % Skonto. Erfolgt nach 16 Wochen (4 Mo­naten) trotz Zinsberechnung kein Zahlungsausgleich und kommt kein Gespräch mit dem Schuldner zustande werden unverzüglich Rechts­mittel eingesetzt.

11.a Sonderregelung für Wiederverkäufer

Bei Wiederverkäufern/Agenturen etc. gewähren wir eine Sonderzah­lungsfrist von 8 Wochen mit 2 % Skonto. Erfolgt nach 16 Wochen (4 Mo­naten) trotz Zinsberechnung kein Zahlungsausgleich und kommt kein Gespräch mit dem Schuldner zustande werden unverzüglich Rechts­mittel eingesetzt.

13. Eigentumsvorbehalte

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Ei­gentum. Sie darf weder verpfändet noch zur Sicherstellung übereignet werden. Wird die gelieferte Ware zur vollständigen Bezahlung weiterver­äußert, so tritt der Erlös bzw. die durch die Weiterveräußerung entstan­dene Forderung an die Stelle der von uns gelieferten Ware.

14. Impressum/Eigenwerbung

Der Auftragnehmer kann auf den Erzeugnissen mit Zustimmung des Auftraggebers in geeigneter Weise auf seine Firma hinweisen. (In Pro­dukten die nicht von der Druckerei & Verlag Karolus GmbH produziert werden muss für jede Veröffentlichung eine Genehmigung der Ge­schäftsführung erfolgen.) Forderungen, die aus ungenehmigten Ver­öffentlichungen und Werbungen entstehen werden nicht übernommen.

15. Erfüllungsort- und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Bruchsal.

KAROLUS Media GmbH Design & Prin

Württemberger Straße 118
D-76646 Bruchsal
Stand: April 2009

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